Wir engagieren uns für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung und für alle, die mit ihnen zu tun haben.
Wir werden geleitet von den Werten
Wertschätzung, Empathie, Respekt,
Nachhaltigkeit und Professionalität.
Kurz nach ihrer Entstehung hatten damit die Bezirke eine Pflichtaufgabe übertragen bekommen, die in der Neufassung der Bezirksordnung von 1978 so gefasst ist:
"Die Bezirke sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen stationären und teilstationären Einrichtungen für (...) wesentlich Sehbehinderte, Hörbehinderte und Sprachbehinderte zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben".
Nach der Auflösung der Taubstummenanstalt Regensburg im Jahre 1935 wurde das bisherige Einzugsgebiet des heutigen Instituts für Hören und Sprache in Straubing über Niederbayern hinaus um einen wesentlichen Teil der Oberpfalz vergrößert.
In einem königlichen Ministerialreskript wurde 1832 angeordnet, dass "am Sitze jedes Schullehrer-Seminars eine öffentliche Taubstummenschule errichtet werde".
Da Straubing Sitz eines Lehrerseminars war, erhielten die Kreisregierungen, die Vorgänger der heutigen Bezirke, von den "Landräten" im Juli 1833 die Aufforderung, diese Anordnung zu verwirklichen. So wurde in Straubing im Jahre 1835 die erste schulische Einrichtung für hörbeeinträchtigte Kinder Niederbayerns geschaffen.
©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE
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