Schülerbeförderung

Ein Förderbedarf im Bereich Hören oder Sprache ist Voraussetzung für die Beförderung der Kinder und Jugendlichen am IfH. Außerdem gelten gemäß dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) folgende Richtlinien.

Richtlinien für die Grundschule (1. bis 4. Klasse)

  • Der einfache Fußweg zur Schule (= Schulweg) muss mehr als zwei Kilometer betragen.

 

Richtlinien für die Mittelschule (5. bis 10. Klasse)

  • Der einfache Fußweg zur Schule (= Schulweg) muss mehr als drei Kilometer betragen. 

 

Unser individueller Schülerinnen- und Schülertransport erfolgt über Kleinbusse. 
Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet Straubing erhalten eine Stadtbuskarte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Ansprechpartnerin

Frau Ursula Kregel | Schülerbeförderung

Telefon: +49 9421 542-126

E-Mail: ursula.kregel@ifh-straubing.de

©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE

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