Das Institut für Hören und Sprache ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ifh-straubing.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Wir versuchen, auf der Internetseite www.ifh-straubing.de möglichst auf Barrieren zu verzichten. Sie können sich zudem Texte vorlesen lassen und die Schrift vergrößern. Ausgewählte Inhalte sind in leichter Sprache verfügbar.
Wegen folgender Unvereinbarkeiten ist diese Webseite nicht vollständig mit der BayEGovV vereinbar. Sie wird diesbezüglich jedoch ständig optimiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.03.2025 aktualisiert. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.ifh-straubing.de aufgefallen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE
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