Die inhaltliche Arbeit der inklusiven Krippe folgt dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung und der U3-Handreichung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan 2010.
Eine für uns wichtige Aussage dieses Plans lautet:
"Kinder haben das Recht auf Bildung. Dieses Recht wird nicht erst mit Schuleintritt wirksam, sondern bereits von Geburt an, denn Kinder lernen von Geburt an." (BEP 2017, S.5).
Ziel und Inhalt der Arbeit in der Inklusiven Krippe:
Rahmenbedingungen:
Ansprechpartnerin
Frau Andrea Bachmann | Sonderschulkonrektorin
Telefon: +49 9421 542-0 | E-Mail: kindergarten@ifh-straubing.de
©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE
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