Kinderkrippe

Die inhaltliche Arbeit der inklusiven Krippe folgt dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung und der U3-Handreichung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan 2010.

 

Eine für uns wichtige Aussage dieses Plans lautet:
"Kinder haben das Recht auf Bildung. Dieses Recht wird nicht erst mit Schuleintritt wirksam, sondern bereits von Geburt an, denn Kinder lernen von Geburt an." (BEP 2017, S.5).

 

 

Ziel und Inhalt der Arbeit in der Inklusiven Krippe:

  • Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder
  • Förderung der Basiskompetenzen
  • Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftfähigen Persönlichkeiten
  • Unterstützung und Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie

 

Rahmenbedingungen:

  • Träger ist der Bezirk Niederbayern.
  • Einzugsgebiet ist das Stadtbegiet von Straubing.
  • Die inklusive Krippe kann von zwölf gleichzeitig anwesenden Kindern besucht werden.
  • Bis zu vier Kinder mit Förderbedarf im Bereich Hören können aufgenommen werden.
  • Das Aufnahmealter liegt bei einem Jahr.

Ansprechpartnerin

Frau Andrea Bachmann | Sonderschulkonrektorin

Telefon: +49 9421 542-0 | E-Mail: kindergarten@ifh-straubing.de

©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.